Systemspezifikation · Vertraulich

Architektur des autarken Schutzes kritischer Areale am Zähleranschlusspunkt

Cyber-physische Härtung von Großanlagen (>100 kWp) am strategischen Flaschenhals — normkonform, autark und autonom.

Projekt „SolarSecure Vision"Version 1.4Herausgeber: SolarSecure · André Häupl, Werdau

Inhalt

  1. Abstract
  2. Teil 1 — Systemspezifikation
  3. 1 · Physische Schicht & Root of Trust
  4. 2 · Cyber-Defense & Sensor-Fusion
  5. Teil 2 — Aktiver Arealschutz
  6. Prozesskette bei Detektion
  7. Teil 3 — Ökonomische Vergleichsrechnung
  8. ROI & Amortisation
Abstract

Moderne Energieerzeugungs- und -verteilungsstrukturen weisen durch hohe Dezentralisierung und den Einsatz fremdgesteuerter Hardware erhebliche cyber-physische Vulnerabilitäten auf. Der Anschlag auf die Berliner Strominfrastruktur im Januar 2026 hat gezeigt, dass rein reaktiver physischer Objektschutz unzureichend ist.

Diese Spezifikation beschreibt das Guardian Gateway als „Man-in-the-Middle"-Sicherheitsaktor, der direkt am strategischen Flaschenhals — der Zähleranschlusssäule (ZAS) — inline integriert wird, um die cyber-physische Härtung von Großanlagen (>100 kWp) normkonform zu realisieren.

Regulatorischer Anlass: das KRITIS-Dachgesetz. Der Bundestag hat das Gesetz am 29. Januar 2026 beschlossen, der Bundesrat am 6. März 2026 zugestimmt; in Kraft getreten ist es am 16. März 2026. Es setzt die europäische CER-Richtlinie um und schafft erstmals bundeseinheitliche Mindestanforderungen an den physischen Schutz kritischer Anlagen. Betreiber trifft eine Kette konkreter Pflichten: Registrierung beim BBK (Frist Juli 2026), Risikoanalyse nach dem All-Gefahren-Ansatz, Resilienzplan mit benannten Maßnahmen, Melde- und Nachweispflichten unter behördlicher Aufsicht. Damit verschiebt sich die Fragestellung: Physischer Perimeterschutz ist nicht länger eine freiwillige Investitionsentscheidung, sondern ein nachweispflichtiger Bestandteil der Resilienzplanung. Die in dieser Spezifikation beschriebene Kette aus Detektion, beweissicherer Dokumentation und Meldeweg ist genau auf diese Nachweisführung ausgelegt.
+---------------------------------------------------+ | GUARDIAN GATEWAY (ZAS) | | | [WAN-Port] ---> | [WAN NIC (Rot)] | | │ | | ▼ | | [FPGA / DPI-Engine] <──> [Quarantine Sandbox] | | │ (Micro-VM) | | ▼ | [LAN-Port] <--- | [LAN NIC (Grün)] | | | [DMZ-Port] ---> | [DMZ NIC (Gelb)] <──> [SDR / SSTDR / Sensorbus] | +---------------------------------------------------+
Teil 1

Wissenschaftlich-technische Systemspezifikation

1Physische Schicht (Layer 1) & Hardware Root of Trust

Die Kernarchitektur basiert auf der strikten physischen, galvanischen Entkopplung der Datenpfade mittels separater Controller-Chips (keine logischen VLAN-Switches) auf einem industriellen Single Board Computer (SBC) mit NXP i.MX 8M Plus Applikationsprozessor:

Integritätsschutz über TPM 2.0

Die kryptografische Identität des Gateways ist unveränderlich im Silizium eines dedizierten Trusted Platform Modules (TPM 2.0) verankert. Der Boot-Prozess erfolgt über eine kryptografisch signierte Secure-Boot-Chain. Schlägt der Integritätsabgleich der Partitionen fehl, verweigert das TPM den Signaturschlüssel und friert das System ein — Bricked for Safety.

Autarkie im Krisenfall (VDE-AR-N 4100)

Das Netzteil des Gateways wird im netzseitigen Anschlussraum (NAR) vor dem Kundenzähler und vor dem NA-Schutz (Kuppelschalter) an die ungeschaltete Netzseite (Dauerstrom) angebunden. Bei physischer Zerstörung der Netzanbindung überbrückt eine integrierte LiFePO₄-USV die Versorgung des Gateways und aller DMZ-Sensoren unter Vollast für mindestens 30–60 Minuten.

2Software-definierte Cyber-Defense & Sensor-Fusion

Deep Packet Inspection (DPI)

Auf Systemebene analysiert eine Modbus-TCP-Parsing-Engine den Payload des Datenverkehrs in Echtzeit (<1 ms). Steuerbefehle werden auf SunSpec-Registerebene verifiziert. Unsignierte oder unplausible Befehle zur Netzabschaltung (Function Code 0x10 auf kritische Abschaltregister) werden inline gedroppt.

Trassen- und Umkreisüberwachung via SSTDR & Passiv-RF

Spread Spectrum Time Domain Reflectometry (SSTDR): Das Stromkabel und in den Zaun integrierte Sensorleiter werden als Hochfrequenz-Wellenleiter betrieben. Das System injiziert kontinuierlich einen Pseudo-Noise-Code unterhalb des Rauschteppichs. Änderungen des Wellenwiderstandes Z₀ durch Kappen, Sägen oder Verformen verändern die Induktivität L′ und Kapazität C′. Eine Laufzeitmessung (TDR) lokalisiert den Schnittpunkt auf ±5 Meter genau.

Anlassbezogene RF-Forensik (SDR)

Nach Triggerung durch das SSTDR führt ein integriertes Software Defined Radio (SDR) im Frequenzbereich von 400 MHz bis 6 GHz einen rein passiven Breitbandscan im Nahbereich (50–100 m) durch. Erfasst werden ausschließlich Metadaten der Funkschnittstelle: Zeitstempel, Frequenz, Feldstärke, Burst-Signatur sowie die temporären Geräte-Identifier, die Endgeräte unverschlüsselt in Steuer- und Broadcast-Feldern aussenden (Mobilfunk-Paging mit temporärer TMSI, Wi-Fi Probe Requests mit MAC-Adresse). Keine Inhaltsdaten, keine Entschlüsselung, kein aktives Senden — das System betreibt zu keinem Zeitpunkt eine eigene Funkzelle und fordert von keinem Endgerät eine Kennung an. Es ist damit ausdrücklich kein IMSI-Catcher.

Die Erfassung schreibt in einen versiegelten Beweiscontainer: Die Rohdaten werden unmittelbar am Gateway hybrid verschlüsselt (öffentlicher Schlüssel der aufnehmenden Behörde), lokal zu keinem Zeitpunkt im Klartext vorgehalten und über den Vorfalls-Hash an die Permissioned Blockchain gebunden. Der Anlagenbetreiber kann den Container weder einsehen noch einer Person zuordnen — er besitzt den privaten Schlüssel nicht. Entsiegelung und Auswertung erfolgen ausschließlich durch die ermittelnde Behörde.

Rechtsrahmen der RF-Forensik (verbindlich). Die Zuordnung temporärer Funk-Identifier zu einer Person ist eine Maßnahme der Strafverfolgung und in Deutschland den Ermittlungsbehörden vorbehalten (§ 100i StPO); Art. 10 GG und der Schutz des Fernmeldegeheimnisses nach TKG bleiben unberührt. Das Guardian Gateway ist deshalb konsequent als Sensor und Beweismittel-Tresor ausgelegt, nicht als Auswerte-Instanz: Das System liefert, die Behörde entsiegelt. Die Speicherung ist zweckgebunden an die Abwehr von Angriffen auf kritische Infrastruktur (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und mit fester Löschfrist versehen; ohne behördliches Ersuchen wird der Container nach Fristablauf ungeöffnet vernichtet. Der Betrieb ist je Standort mit der zuständigen Behörde und dem Datenschutzbeauftragten des Betreibers abzustimmen.

Passive Drohnen-Klassifizierung

Der RF-Empfänger scannt permanent nach typischen Frequenzsprungmustern (FHSS) von Drohnensteuerungen (z. B. DJI OcuSync). Autonome Flüge ohne Remote ID (RID) werden detektiert, klassifiziert und lösen die Alarm- und Dokumentationskette aus. Ein Eingriff in den fremden Flug (Jamming, Spoofing, Übernahme) findet nicht statt — aktive Drohnenabwehr ist in Deutschland den Behörden vorbehalten.

Teil 2

Systemerweiterung „Aktiver Arealschutz"

Um großflächige Freifeldanlagen und Umspannwerke gegen die im Berlin-Szenario erprobten Sabotagemuster (Zaundurchtrennung, Brandstiftung) abzusichern, wird das Gesamtsystem um das automatisierte Modul Aktiver Arealschutz erweitert.

SYSTEM-REAKTIONSKETTE [Zaun-SSTDR / MEMS] ──► [Impedanzbruch-Detektion] ──► [Krypto-Blockchain-Eintrag] │ (Latenz <50ms Trigger) ▼ [Hangar / UAV] ───────► [Autonomer Start] ─────────► [Live-Videostream LEO/450MHz] │ ▼ [SDR Breitband-Scan] ─► [RF-Metadaten versiegelt] ─► [Echtzeit-OPC-UA-Leitstellenalarm]

Technische Komponenten der Erweiterung

Luftrechtlicher Rahmen (verbindlich). Automatischer Start und Flug ohne ständige Sichtverbindung sind Betrieb in der spezifischen Kategorie nach EU-VO 2019/947. Vorausgesetzt werden Betreiberregistrierung, Remote ID, eine SORA-Risikobewertung mit Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde (LBA) sowie ein Fernaufsichtskonzept mit qualifiziertem Fernpiloten. Innerhalb des eingezäunten Betriebsgeländes ist ein solcher Betrieb regelmäßig genehmigungsfähig — das Überfliegen fremder Grundstücke und jede Verfolgung im öffentlichen Raum sind nicht Bestandteil des Systems und dem Anlagenbetreiber auch rechtlich nicht gestattet. Die Kameraausrichtung ist auf das eigene Areal zu begrenzen (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG); die Aufzeichnung erfolgt anlassbezogen ab Alarm, nicht im Dauerbetrieb.

Prozesskette bei Detektion

ZeitVorgang
T = 0 msDie Täter setzen ein Werkzeug am Außenzaun an. Das SSTDR registriert den Impedanzbruch; die MEMS-Sensoren validieren die Frequenzsignatur der mechanischen Trennung. Das Gateway schaltet den Alarm auf Critical.
T < 50 msDas Gateway sendet über den DMZ-Port den verschlüsselten Startbefehl inklusive der TDR-berechneten GPS-Koordinaten des Zaunbruchs an den Hangar.
T + 2 sDer Hangar öffnet sich autonom. Die Drohne startet ohne menschlichen Interventionszwang und fliegt die Schadstelle im High-Speed-Vorausflug an, um den Sektor auszuleuchten und visuell zu erfassen.
T + 5 sZeitgleich startet das SDR den passiven Nahbereichsscan und sichert die Metadaten der Funkschnittstelle in den verschlüsselten Beweiscontainer — ohne Inhaltsdaten und ohne Zuordnung zu einer Person durch den Betreiber. Telemetrie und Vorfalls-Hash werden revisionssicher in die Permissioned Blockchain geschrieben, um die Beweismittel vor lokaler Löschung oder Zerstörung des Gateways zu schützen.
T + 10 sDas Gateway initiiert den Alarm-Broadcast über das redundante LEO-Satellitenmodem und das ausfallsichere 450-MHz-Funknetz. Live-Videostream und der versiegelte RF-Beweiscontainer gehen via OPC UA an die Leitwarte des Netzbetreibers und die polizeilichen Lagezentren; entsiegelt wird ausschließlich behördlich.
T + 15 sAusbaustufe 2 — Objektnachführung. Erkennt der Bordrechner im ausgeleuchteten Sektor eine Person oder ein Fahrzeug, führt der Gimbal das Kamerabild nach und die Drohne hält aus sicherer Distanz Position, sodass der Leitstelle ein durchgehendes Lagebild vorliegt. Die Nachführung endet automatisch an der Grundstücksgrenze (Geofence); Austrittspunkt und Richtung werden gemeldet. Die Einsatz- und Verfolgungsentscheidung trifft ausschließlich die Polizei — das System übernimmt keine Verfolgung im öffentlichen Raum.
Abgrenzung — was das System bewusst nicht tut. Keine Verfolgung außerhalb des Betriebsgeländes · keine Wirkmittel und keine Zielansprache gegen Personen oder Drohnen · keine biometrische Erkennung · keine Entschlüsselung oder Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten · keine betreiberseitige Zuordnung von Funk-Identifiern zu Personen · keine dauerhafte Videoaufzeichnung ohne Alarmanlass. Der Wirkbereich endet an der Grundstücksgrenze; ab dort ist der Alarm ein Meldeweg an die Behörden, kein Eingriff.
Teil 3

Realistische ökonomische Vergleichsrechnung

Amortisations-Analyse auf Basis des Berliner Sabotage-Szenarios 2026. Die folgende betriebs- und volkswirtschaftliche Bilanz stellt die real dokumentierten Kosten des Berliner Stromausfalls den Implementierungs- und Betriebskosten des erweiterten SolarSecure-Systems gegenüber.

1 · Schadensbilanz des Anschlags (Ist-Zustand)

PositionKosten
Physische Primärschäden (Netzbetreiber)
Zerstörte Starkstromleitung, Notleitungen, Reparatur von Endmasten und Kabelbrücken.
2.100.000 €
Katastrophenschutz & Notstrom
>1.700 mobile Aggregate, Treibstoff-Logistik durch THW & Bundeswehr über mehrere Tage.
1.800.000 €
Wirtschaftliche Folgeschäden (Gewerbe & Institute)
2.200 Betriebe; Probenverlust/Anlagenstillstand (z. B. Adlershof/Landeslabor ~100.000 €), Umsatzausfälle & Warenvernichtung im Kleingewerbe.
4.500.000 €
Staatliche Sofortmaßnahmen
Hotel- & Evakuierungskosten, Aufklärungsprämie des Landes Berlin.
1.200.000 €
Gesamtschadenssumme des Berlin-Szenarios≈ 9.600.000 €

2 · Kosten der technischen Schutzmaßnahme

Kalkulation für die cyber-physische Vollausstattung eines kritischen Netzknotens (Umspannwerk oder Groß-PV-Anlage) inklusive einer Zaunlinie von 2.000 Metern.

Einmalige Investitionskosten (CapEx)

1× Guardian Gateway (Industrie-SBC, FPGA-DPI, TPM 2.0, Sat-Modem)3.500 €
LiFePO₄-Pufferungs-USV inkl. Installation im NAR2.500 €
2.000 m Zaun-SSTDR-Sensorleiter inkl. Auswertungseinheit24.000 €
100× bus-gekoppelte MEMS-Vibrationssensoren inkl. Verkabelung8.000 €
Systemintegration, mTLS-Leitstellenaufschaltung & Kalibrierung12.000 €
Zwischensumme — Detektion, Beweissicherung, Alarmierung (ohne UAV)50.000 €
+ Stufe 2a — Drone-in-a-Box, marktübliche Plattform
Dock, Thermo-UAV, Fallschirmsystem, Zubehör, Fundament und Anbindung
ca. 22.000 €
+ Stufe 2b — Drone-in-a-Box, souveräne Plattform
Hersteller außerhalb der VR China, geprüfte Lieferkette, betreibereigene Flottensteuerung
ab 45.000 €
Summe CapEx — Stufe 2a72.000 €
Summe CapEx — Stufe 2b95.000 €
Warum die Drohne die Kalkulation dominiert. Die reine Wärmebildkamera ist der kleinste Posten: Ein handgeflogenes Thermogerät der Mavic-3T-Klasse kostet rund 5.000 €. Bezahlt wird nicht die Kamera, sondern die unbemannte Verfügbarkeit — Hangar-Mechanik, Klimatisierung und Entfeuchtung, Präzisionslandung, Pufferung für den Netzausfall, redundante Funkstrecke und die für die spezifische Kategorie geforderte Ausrüstung (Rettungssystem, Remote ID, Failsafe). Ein vollständiges Dock-System eines Massenherstellers liegt nach Listenpreisen deutscher Fachhändler bei rund 20.000–24.000 € brutto (Stand August 2026). Systeme mit geprüfter, nicht-chinesischer Lieferkette werden ausschließlich auf Anfrage kalkuliert; die einzige öffentlich dokumentierte Vergleichsspanne für vollständige Bereitstellungen beginnt bei rund 40.000 €. Stufe 2b ist damit kein Aufschlag, sondern der Preis der Lieferkette — beide Stufen sind vor Angebotslegung standortbezogen zu bepreisen.

Jährliche Betriebskosten (OpEx)

Rezertifizierung, Software-Updates, Mobilfunk- & Satellitengebühren2.400 €/J
Präventive Hardware-Wartung, Drohnen-Akkutausch (Zyklen-Verschleiß)3.600 €/J
Summe OpEx6.000 €/J
Nicht in dieser Position enthalten. Der automatische Flug ohne ständige Sichtverbindung setzt ein Fernaufsichtskonzept mit qualifiziertem Fernpiloten in Bereitschaft voraus (EU-VO 2019/947, spezifische Kategorie). Das ist Personal- und keine Wartungsleistung und je nach Bereitschaftsmodell — eigenes Personal, Leitstellenaufschaltung oder Dienstleister — der größte laufende Posten des Moduls. Ebenfalls nicht enthalten sind die Lizenz der Flottensteuerungssoftware sowie standortabhängige Kosten für Fundament, Stromzuführung und Netzanbindung des Hangars. Ohne UAV-Modul (reine Detektions- und Beweiskette) entfallen diese Positionen vollständig.

3 · Return on Investment & Risikobewertung

Zur Berechnung des Erwartungswertes nutzen wir die jährliche Risikoexposition (Annual Loss Expectancy — ALE) bei einer moderaten Eintrittswahrscheinlichkeit p = 5 % pro Jahr für einen gezielten Sabotageversuch an der Trasse.

ALE = Schadenshöhe × p

Risikoexposition OHNE SolarSecure

ALEungeschützt = 9.600.000 € × 0,05 = 480.000 € / Jahr

Risikoexposition MIT SolarSecure Active Defense

Durch die unmittelbare Erkennung am Zaun (<50 ms) und die sofortige Drohnen-Intervention wird Brandstiftung oder Kabelkappen im Ansatz unterbunden. Der Schaden begrenzt sich auf mechanische Zaunreparatur und einen Systemcheck (Restschaden ≈ 5.000 €).

ALEgeschützt = 5.000 € × 0,05 = 250 € / Jahr

Netto-Sicherheitsgewinn & Amortisation

G = ALEungeschützt − ALEgeschützt − OpEx
G = 480.000 € − 250 € − 6.000 € = 473.750 € / Jahr
PaybackStufe 2a = 72.000 € / 473.750 €/J ≈ 0,15 Jahre (56 Tage)
PaybackStufe 2b = 95.000 € / 473.750 €/J ≈ 0,20 Jahre (73 Tage)
72.000 – 95.000 €
CapEx je Ausstattungsstufe
6.000 €
Laufende OpEx p.a.
473.750 €
Risikoschutz p.a.
56 – 73 Tage
Amortisationszeit
Wissenschaftliches Fazit

Das System hat sich betriebswirtschaftlich nach 56 bis 73 Tagen amortisiert — je nach gewählter UAV-Ausstattungsstufe. Die Verhinderung eines einzigen erfolgreichen Sabotageaktes vom Ausmaß des Berliner Blackouts deckt die Hardware-Schutzkosten von mehr als 100 vergleichbaren KRITIS-Standorten deutschlandweit.

Geltungsbereich dieser Rechnung. Sie stellt die volkswirtschaftliche Schadenssumme des Berliner Szenarios — überwiegend Katastrophenschutz und Folgeschäden Dritter — den Kosten eines einzelnen Standorts gegenüber. Für Betreiber kritischer Anlagen und Netzbetreiber, deren Ausfall genau diese Kaskade auslöst, ist das der zutreffende Maßstab. Für einen gewerblichen Anlagenbetreiber ohne KRITIS-Bezug ist er es nicht; dort ist mit dem eigenen Schadenerwartungswert zu rechnen (Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Versicherungsselbstbehalt), was zu deutlich längeren Amortisationszeiten führt. Wir weisen das offen aus, weil eine Kennzahl, die im Erstgespräch zerfällt, teurer ist als eine ehrliche.
Hinweis: Der Berlin-Anlassfall dient als empirische Grundlage; die ausgewiesenen Schadens- und Kostenwerte sind szenariobasierte Schätzungen. Der Einsatz von SDR-RF-Erfassung, autonomen Drohnenflügen (Remote-ID / Luftrecht) und Mobilfunk-Identifiern (TMSI/IMSI) unterliegt in Deutschland behördlichen und rechtlichen Auflagen und ist je Standort gesondert zu prüfen.